Ambulante Besuchsrechtsbegleitung

Wenn Eltern in einem Konflikt nicht eine gemeinsame Lösung für das Besuchsrecht finden können, werden dafür externe Stellen, wie das Gericht, die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) oder das Amt für Kindesschutz (AKS) beauftragt. Damit diese Regelungen in der Praxis umgesetzt werden können, braucht es Unterstützung von professionellen Stellen. Diese können Übergaben durchführen, Besuche begleiten und den Eltern in diesem Prozess unterstützend beiseite stehen.

Die Stiftung Jugendwohngruppe Anderledy betreibt das Angebot «Begleitetes Besuchsrecht und Besuchsrechtsübergaben» im Leistungsauftrag der Kantonalen Dienststelle für die Jugend (KDJ). Die Nutzung des Angebots erfordert einen Massnahmenantrag des Amts für Kindesschutz (AKS) bei der kantonalen Dienststelle für die Jugend (KDJ), welche die angebotenen Leistungen im Umfang von 65% subventioniert.