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Notfallplatz
Die Kinder- und Jugendeinrichtung Mattini verfügt über einen reservierten Notfallplatz. Dieser kann in akuten Gefährdungssituationen von den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) oder der kantonalen Dienststelle für die Jugend (KDJ) beansprucht werden. Die Institution ist grundsätzlich innerhalb von 2 Stunden aufnahmebereit. Die Heimleitung deckt rund um die Uhr einen telefonischen Pikettdienst ab, welcher durch die Diensthabenden der Institution bei einer Notfallanfrage kontaktiert wird.
Die Heimleitung klärt anschliessend mit den involvierten Personen die Situation ab und überprüft, ob das Kind/Jugendliche den Aufnahmekriterien entspricht und welche Vorkehrungen zum Schutz des Kindes/Jugendlichen zu treffen sind. Für eine Notfallaufnahme braucht es einen superprovisorischen Obhutsentzug der KESB oder der kantonalen Dienststelle für die Jugend. Die Information der Eltern über die Notfallzuweisung erfolgt durch die zuweisende Behörde.
Nach der Notfalleinweisung übernimmt das Amt für Kindesschutz (AKS) im Auftrag der KESB die Abklärung der Situation des Kindes/Jugendlichen. Nach spätestens 10 Arbeitstagen wird mit den Erziehungsberechtigten und den involvierten Behördenvertretern (AKS/KESB) entschieden, ob eine weitere Unterbringung in der Kinder- und Jugendeinrichtung Mattini erforderlich ist. Bis zu dieser Klärung bleibt das Kind/Jugendliche rund um die Uhr in der Institution.